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außen stehende Aktionäre

Außerhalb einer beherrschenden Unternehmung stehende (Minderheits-, Streubesitz-) Aktionäre bei einer AG, die besonders geschützt werden müssen. Bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen haben die außen stehenden Aktionäre einen angemessenen Ausgleich zu erhalten. Sie können verlangen, dass sie gegen Abgabe ihrer Aktien eine angemessene Abfindung erhalten.

Permanenter Link außen stehende Aktionäre - Erstellungsdatum 2020-11-28


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