Glossar Wirtschaft / Thema
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze erhoben. Diese Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung aller Versicherten angepasst.
Permanenter Link Beitragsbemessungsgrenze - Erstellungsdatum 2020-11-28