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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze erhoben. Diese Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung aller Versicherten angepasst.

Permanenter Link Beitragsbemessungsgrenze - Erstellungsdatum 2020-11-28


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