Glossar Wirtschaft / Thema
Zeitspanne für die Ausübung des Bezugsrechts (mindestens 2 Wochen), in der der Aktionär zu entscheiden hat, ob er sich an einer Kapitalerhöhung beteiligt oder nicht. Gewöhnlich wird bankintern eine Nachfrist für säumige Aktionäre eingeräumt.
Permanenter Link Bezugsfrist - Erstellungsdatum 2020-11-28