Glossar Wirtschaft / Thema
Verfahren, mit dem der Preis für neu an die Börse zu bringende Aktien festgelegt wird. Da vor der Emission von neuen Aktien kein Börsenhandel mit diesen Papieren stattfindet, kann dieser Preis nicht durch Angebot und Nachfrage an der Börse bestimmt werden. Beim angelsächsischen Auktionsverfahren geben die Banken, die das Unternehmen an die Börse bringen, eine Preisspanne vor. Innerhalb dieser können Investoren ihre Gebote abgeben. Auf Grund der vorliegenden Orderlage wird der tatsächliche Emissionskurs letztlich aus dem Gebots-Durchschnitt gebildet. Früher wurde das heute kaum noch gebräuchliche Festpreisverfahren angewandt, bei dem sich die beratenden Banken und die AG schon vor Verkaufsangebot auf einen Preis einigten, den Anleger dann akzeptieren mussten. Vor allem in Deutschland wurde in jüngster Zeit ein neues, beschleunigtes Verfahren für die IPO-Preisfindung genutzt. Dabei wird das Management ohne feste Preisspanne auf Werbetour (Roadshow) bei den Investoren geschickt. Auf Basis des Investoren-Echos legen die Banken danach in Abstimmung mit dem Emittenten die Preisspanne für einen verkürzten Angebotszeitraum fest.
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