Glossar Wirtschaft / Thema
Unter einer Bürgschaft (bzw. einem Bürgschaftsvertrag) versteht man, dass im Fall, dass ein Schuldner seinen Verbindlichkeiten gegenüber einem Gläubiger nicht nachkommmt, eine andere Person als Bürge für diese Schuld aufkommt. Die Bürgschaft dient damit der Sicherung einer Forderung des Gläubigers bei Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Die Bürgschaft zählt zu den klassischen Sicherheiten für Gläubiger. Daneben gibt es noch die Ersatzsicherheiten, die an Bedeutung gewinnen. Grundsätzlich ist eine Bürgschaft nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form vorliegt. Das gilt allerdings nicht für einen Kaufmann, dessen Bürgschaft auch formlos sein kann, wenn es sich um ein Handelsgeschäft handelt.
Permanenter Link Bürgschaft - Erstellungsdatum 2020-11-28