Glossar Wirtschaft / Thema
Kaufoption, durch die der Käufer das Recht erwirbt, einen bestimmten Bezugswert (z. B. eine Aktie) in einem festgelegten Zeitraum zum vereinbarten Preis (Basispreis) zu erwerben. Der Besitzer des Bezugswertes wird Stillhalter (in Stücken) genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option (Verfalltermin) den Bezugswert jederzeit liefern können muss, also etwa in seinem Depot befindliche, veroptionierte Wertpapiere nicht veräußern darf. Dafür erhält er vom Erwerber des Call eine Prämie. Höhe der Prämie besteht aus: Innerer Wert plus Zeitwert der Option. Der Zeitwert hängt von der Options-Laufzeit ab und nimmt im Laufe der Zeit ab. Er ist stets größer oder gleich null. Der innere Wert einer Call-Option ist größer null, falls der aktuelle Marktpreis des Bezugswertes über dem vereinbarten Basispreis liegt. Andernfalls ist dieser gleich null. Der Kauf einer Call-Option lohnt sich, wenn mit einer Kursteigerung des veroptionierten Wertpapiers zu rechnen ist; dann kann der Anleger entweder seine Option an einen Dritten mit Gewinn weiterverkaufen oder die Option einlösen.
Permanenter Link Call-Option - Erstellungsdatum 2020-11-28