Glossar Wirtschaft / Thema
Ein Cap ist eine vertraglich vereinbarte Zinsobergrenze bei einem Hedging-Geschäft, durch die sich ein Cap-Käufer gegen steigende Zinsen absichern kann. Übersteigt der Referenzzinssatz am Festlegungstermin den Cap, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Differenz zwischen Referenzzinssatz und Zinsobergrenze zu zahlen. Der Käufer eines Caps zahlt hierfür eine Prämie an den Verkäufer, entweder in Form einer Einmalprämie oder in regelmäßigen Zahlungsschritten. Mit dieser Grenze kann sich der Emittent gegen das Risiko eines sehr hohen Marktzinssatzes absichern. Bei zusätzlicher Vereinbarung einer Zinsuntergrenze, die den Kreditgeber gegen fallende Zinsen absichert, spricht man von einem Floor. Wird sowohl ein Cap als auch ein Floor vereinbart, so handelt es sich um einen Collar.
Permanenter Link Cap - Erstellungsdatum 2020-11-28