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Courtage

Vermittlungsprovision von Maklern. Im Börsenhandel Provision der Börsenmakler für die Vermittlung von Börsengeschäften. Ihre Höhe ist für die Kursmakler einheitlich festgesetzt, in der Regel in Prozent bzw. des Kurswertes bei Aktien, des Nennwertes bei festverzinslichen Wertpapieren. Sie kann nach Wertpapiergattungen, nach Kurswerthöhe und nach Geschäftsart gestaffelt sein. Sie wird, soweit nichts anderes im Maklervertrag festgelegt ist, von beiden Vertagspartnern je zur Hälfte bezahlt. Die Kundenaufträge abwickelnde Bank stellt dem Kunden die Courtage jeweils in Rechnung. Bei freien Maklern gibt es meist keine feststehenden Sätze, sondern diese werden für den Einzelfall ausgehandelt; manchmal entfällt die Courtage im Freiverkehr komplett. Das Handelssegment der Börse Stuttgart gewährt bei Wertpapieraufträgen zum Beispiel einen so genannten Courtage-Cap. Das bedeutet, dass maximal ein vorher festgelegter Gebührenbetrag berechnet wird.

Permanenter Link Courtage - Erstellungsdatum 2020-11-28


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