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Deport

Terminabschlag, Kursabschlag. Bei Wertpapiertermingeschäften wird als Deport der Kursabschlag bei der Prolongation für das Leihen der Stücke bezeichnet. Dabei leiht sich der Baissier die zur Erfüllung eines Verkaufs erforderlichen Stücke, um eine erwartete, aber noch nicht eingetretene Kursbesserung abwarten zu können. Besteht ein Stückmangel, d.h., dass allgemein auf Baisse spekuliert wird, so kann Deport gewährt werden. Beim nächsten Termin gibt der Baissier die ausgeliehenen Stücke mit einem Deport zurück. Bei Devisentermingeschäften bezeichnet man als Deport die absolute Differenz zwischen Kassakurs und niedrigem Terminkurs. Ein Deport für eine Währung entsteht durch Zinsdifferenzen, bei denen eine Währung mit höheren Zinsen per Kasse nachgefragt, aber per Termin angeboten wird.

Permanenter Link Deport - Erstellungsdatum 2020-11-28


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