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Dividende

Anteil am Gewinn einer AG (auch der GmbH, Genossenschaft unter anderem), der auf eine einzelne Aktie (Geschäftsanteil) entfällt. Bei Aktien, die pro Stück notiert werden, bezieht sich die Dividende auf das Stück. Die Hauptversammlung beschließt nach dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat über die Höhe. Die Satzung kann auch eine andere Form der Gewinnverteilung vorschreiben. Anders als der Zins ist die Dividende vom Bilanzgewinn abhängig, den eine Unternehmung im Geschäftsjahr erzielt bzw. ausweist. Sie kann daher schwanken, evtl. ausfallen, wenn die Ertragslage schlecht ist oder Investitionen Verzicht auf Dividendenausschüttung anraten. Feste Zinsen dürfen den Aktionären nicht zugesagt oder gezahlt werden, doch kann ihnen die Zusicherung einer bestimmten (Mindest-) Dividende durch Dritte gegeben werden (Dividendengarantie).

Permanenter Link Dividende - Erstellungsdatum 2020-11-28


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