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Eingetragener Verein

Ein eingetragener Verein (e. V.) ist im Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Eingetragene Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck und sind somit Idealvereine. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich. Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie sind vollrechtsfähig und können als Rechtssubjekte Träger von Rechten und Pflichten sein. Somit können sie auch vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Beim eingetragene Verein handelt es sich um eine Körperschaft des privaten Rechts, weil er von seinem Mitgliederbestand unabhängig ist. Als Mindestzahl hat der Gesetzgeber sieben Mitglieder angegeben (§ 56 BGB). Dies ist eine Sollvorschrift, die sowohl als Voraussetzung für die Eintragung als auch bei der möglichen Auflösung des Vereins gilt. Allerdings führt die Unterschreitung dieser Mitgliederzahl nicht immer zwingend zu einer Auflösung des Vereins.

Permanenter Link Eingetragener Verein - Erstellungsdatum 2020-11-28


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