Glossar Wirtschaft / Thema
Als (ständige) Fazilitäten werden die Zinssätze der Europäischen Zentralbank (EZB) für Kredite an Banken bezeichnet. Früher waren das die Leitzinsen der Deutschen Bundesbank. Unterschieden wird zwischen zwei Fazilitäten. Deren Sätze schaffen die Ober- und Untergrenze des Zinskorridors für Tagesgeld. Die Fazilitäten haben die Funktion, Übernachtliquidität im Zahlungsverkehr zwischen den Geschäftsbanken und den Zentralbanken abzuschöpfen oder bereit zu stellen. Obere Grenze: Spitzenrefinanzierungsfazilität (früher Lombardsatz); Untere Grenze: Einlagefazilität (früher Diskontsatz).
Permanenter Link Fazilität - Erstellungsdatum 2020-11-28