Glossar Wirtschaft / Thema
Aktien von AG mit größerem Aktienkapital sowie regelmäßig hohen Umsätzen können vom Börsenvorstand zu fortlaufenden Notierungen (zum variablen Handel) zugelassen werden. Für diese Papiere, die im amtlichen Kursblatt besonders kenntlich gemacht sind, können während der Börsenzeit jederzeit Kurse festgesetzt werden, sofern der Mindestschluss 50 Stück bei Aktien oder ein Mehrfaches umgesetzt wird. Zu fortlaufenden Notierungen sind auch Wandelanleihen und Optionsanleihen zugelassen sowie umsatzstarke festverzinsliche Wertpapiere. Jedes Papier kann mehrmals an einem Börsentag notiert werden. Zu Beginn der Börsenzeit werden Anfangskurse, dann nach Bedarf weitere Kurse und gegen Ende der Börse Schlusskurse festgestellt. Gegensatz: Einheitskurse.
Permanenter Link fortlaufende Notierung (variabler Handel) - Erstellungsdatum 2020-11-28