Glossar Wirtschaft / Thema
Der Freiverkehr, den die Deutsche Börse organisiert, wurde zum 10. Oktober 2005 in Open Market umbenannt. Dieser ist neben dem Amtlichen Markt und dem Geregelten Markt das dritte gesetzliche Marktsegment in Deutschland. Er ist den beiden genannten Märkten nachgelagert. Im Gegensatz zum Amtlichen Markt und zum Geregelten Markt, ist der Open Market ein nicht amtliches, privatrechtliches Segment, das eine Börse zulassen kann, wenn die Wertpapiere weder im Amtlichen noch Geregelten Markt zugelassen oder einbezogen sind und eine ordnungsgemäße Durchführung des Handels und der Geschäftsabwicklung gewährleistet erscheint. Im Open Market werden deutsche Aktien, ausländische Aktien, Renten deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Er stellt keinen organisierten bzw. geregelten Markt dar. Die Einbeziehung von Wertpapieren in den Börsenhandel im Open Market gehört zu den einfachsten und schnellsten Wegen an die Börse. Für Aktienemittenten ist der Open Market ein alternativer Kapitalmarktzugang zu den EU-regulierten Segmenten Amtlicher Markt und Geregelter Markt.
Permanenter Link Freiverkehr - Erstellungsdatum 2020-11-28