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Fungibilität

Die Fungibilität beschreibt die Vertretbarkeit von Sachen und Rechten. Sachen und Rechte sind fungibel, wenn sie nach Zahl, Maß oder Gewicht, also ihrer Beschaffenheit nach bestimmt werden können. Folglich sind sie dann durch jede andere Sache bzw. jedes andere Recht derselben Gattung und Menge ersetzbar. Eine hohe Fungibilität weisen an Börsen notierte Wertpapiere (z.B. Aktien und Anleihen) auf. Dies ist auf gut organisierte Finanzmärkte zurückzuführen. Fungibilität ist die Voraussetzung für den börsenmäßigen Handel einer Ware. Die Güter, aber auch Devisen, Effekten und standardisierte Terminkontrakte, müssen leicht austauschbar und marktgängig sein. Eine Typisierung der Ware ist meist unerlässlich, denn dann ist nur noch die Anzahl der Stücke von Bedeutung und sie sind leicht handelbar.

Permanenter Link Fungibilität - Erstellungsdatum 2020-11-28


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