Glossar Wirtschaft / Thema
In Deutschland gibt es abhängig vom Alter einer Person drei grundsätzliche Arten der Geschäftsfähigkeit. Kinder unter 7 Jahren sind generell geschäftsunfähig, hier tritt der gesetzliche Vormund für z.B. Vertragsabschlüsse ein. Zwischen 7 und 18 Jahren gilt man als beschränkt geschäftsfähig. Entsprechende Personen benötigen bei Geschäften die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, sind aber bei gewissen Ausnahmen schon geschäftsfähig (z.B. Geschäfte, die mit dem Taschengeld bezahlt werden u.ä.). Mit Vollendung des 18. Lebensjahr gilt man dann als uneingeschränkt geschäftsfähig.
Permanenter Link Geschäftsfähigkeit - Erstellungsdatum 2020-11-28