Glossar Wirtschaft / Thema
Rechtlich eigenständige Juristische Person, die durch die Eintragung ins Handelsregister entsteht. Mindeststammkapital: 25.000 Euro. Davon müssen 12.500 Euro bei Gründung in die Gesellschaft einbezahlt sein. Bei der Ein-Personen-GmbH muss für die restlichen 12.500 Euro Sicherheit (z. B. in Form einer Bankbürgschaft) geleistet werden. Die Gründung bedarf notarieller Beurkundung. Firmenbezeichnung durch: Personen-, Sach-, Phantasie- oder Mischfirma. Als Rechtsformzusatz muss sie Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine allgemein verständliche Abkürzung (GmbH) führen. Eine GmbH haftet gegenüber Dritten nur mit ihrem Vermögen, die einzelnen Gesellschafter dabei mit ihrem jeweiligen Anteil am Kapital. Das betrifft jedoch nicht die Haftung gegenüber der Bank - hier haften die Gesellschafter auch mit ihren privaten Sicherheiten, soweit sie diese bestellen. Ein weiterer Vorteil einer GmbH sind steuerliche Begünstigungen bei höheren Gewinnen.
Permanenter Link Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Erstellungsdatum 2020-11-28