Glossar Wirtschaft / Thema
Als Gläubiger wird die natürliche oder Juristische Person bezeichnet, die gegenüber dem Schuldner aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Forderung hat, d. h. berechtigt ist, eine Leistung zu fordern.
Permanenter Link Gläubiger - Erstellungsdatum 2020-11-28