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Grundgesetz (GG)

Das GG für die Bundesrepublik Deutschland ist die rechtliche und politische Grundordnung und damit die Verfassung des deutschen Staates. Das Grundgesetz wird nicht explizit als Verfassung bezeichnet, weil es ursprünglich nicht als dauerhaftes und endgültiges Regelwerk vorgesehen war. Es galt 1949 zunächst nur für die westlichen Besatzungszonen. Erst die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 machte das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten Deutschen Volkes. Das GG ist in drei große Bereiche aufgeteilt: Staatsstruktur-Prinzipien, also wichtige Bestimmungen über Aufbau und Aufgaben der Verfassungsorgane; Staatsaufbau wie die Staatsfinanzen, die Aufteilung der staatlichen Aufgaben zwischen Bund und Ländern sowie das Verfahren der Gesetzgebung; Grundrechte. Die Staatsgewalt ist an sie als unmittelbar geltendes Recht gebunden. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat ihre Geltung weiter verstärkt. Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur möglich, wenn es dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat gibt.

Permanenter Link Grundgesetz (GG) - Erstellungsdatum 2020-11-28


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