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Grundkapitalerhöhung

Kapitalerhöhung der AG durch die Ausgabe neuer Anteilscheinen. Fünf Möglichkeiten der Kapitalerhöhung sind gemäß Aktiengesetz (AktG) erlaubt: Kapitalerhöhung durch Einlage, bedingte Kapitalerhöhung, genehmigte Kapitalerhöhung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen (siehe §§ 182-221 AktG).

Permanenter Link Grundkapitalerhöhung - Erstellungsdatum 2020-11-28


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