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Indossament

Das Indossament ist eine Übertragungserklärung in Form einer schriftlichen, an eine bestimmte Form gebundenen rechtsgeschäftlichen Erklärung vor allem beim Wechsel, aber auch bei den kaufmännischen Orderpapieren u.a. durch den Indossanten (Übertragenden), dass der aus dem Wertpapier Verpflichtete nicht an ihn, sondern an den von ihm benannten Indossatar Zahlung zu leisten hat.

Der Indossant haftet, ist nicht anders auf dem Wechsel vermerkt, etw durch eine Angstklausel, für Annahme des Wechsels und Zahlung. Ist einem Indossament eine negative Orderklausel beigefüt, haftet der betroffende Indossant nur dem Indossatar, nicht jedoch gegenüber den weiteren Nachmännern.

Dabei erfüllt ein Idossament folgende Funktionen: Übertragungsfunktion- Übertragung des im Wertpapier verbrieften Rechts, Legitimationsfunktion- Legitimation des Inhabers des Wertpapiers als Inhaber des darin verbrieften Rechts bei einer bis zu ihm reichenden Folge von Indossamenten, Garantie/Haftungsfunktion- der Indossant haftet für die Zahlung des verbrieften Betrages.

Permanenter Link Indossament - Erstellungsdatum 2020-11-28


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