Glossar Wirtschaft / Thema
In Deutschland vorherrschende Aktiengattung. Die Übertragung erfolgt formlos durch Einigung und Übergabe des Wertpapiers, so dass sie zur Anlage besonders geeignet sind. Aktien sind als Inhaberaktien (Inhaberpapiere) auszustellen, wenn die Satzung der AG nichts anderes bestimmt. Die Satzung kann bestimmen, dass auf Verlangen eines Aktionärs seine Inhaber- in eine Namensaktie oder seine Namens- in eine Inhaberaktie umzuwandeln ist. Gegensatz.: Namensaktie.
Permanenter Link Inhaberaktie - Erstellungsdatum 2020-11-28