Glossar Wirtschaft / Thema
Neue, zur Erhöhung des Grundkapitals einer AG ausgegebene Aktien. Den Inhabern alter Aktien stehen i.d.R. Ansprüche auf den Bezug junger Aktien zu (Bezugsrecht). Sobald die jungen Aktien bezüglich der Dividende usw. den alten Aktien gleichstehen, entfällt die unterschiedliche Bezeichnung.
Permanenter Link Junge Aktien - Erstellungsdatum 2020-11-28