Glossar Wirtschaft / Thema
Juristische Person ist ein rechtstechnischer Begriff für eine Organisation (Unternehmen) oder Vermögensmasse (Stiftung), die durch die Rechtsordnung eine eigene Rechtsfähigkeit erhalten hat und keine Natürliche Person ist. Bei einer juristischen Person unterscheidet man zwischen solchen des Privatrechts (z. B. eingetragene Vereine, Kapitalgesellschaften) und solchen des öffentlichen Rechts, den so genannten Körperschaften (z.B. Gemeinden, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten). Juristische Personen des Privatrechts entstehen durch Eintragung in ein Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister). Juristische Personen des öffentlichen Rechts entstehen und enden z.B. durch ein Gesetz.
Permanenter Link Juristische Person - Erstellungsdatum 2020-11-28