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Kaduzierung

Bezeichnung für eine schriftliche Aufforderung an die Anteilseigner einer GmbH oder einer AG, welche mit der Zahlung auf ihre Einlage auf Aktien bzw. Stammeinlage in Verzug sind. Nach Ablauf der gestellten Frist und Nachfrist kann der Aktionär seiner Aktien bzw. der Gesellschafter seines Geschäftsanteils und der geleisteten Teilzahlungen für verlustig erklärt werden. Dies ist in § 21 GmbHG bzw. § 63 AktG geregelt.

Permanenter Link Kaduzierung - Erstellungsdatum 2020-11-28


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