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Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird vom Staat erhoben, die Einnahmen fließen jedoch an die Kirchen, wo sie zur Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben dienen. Wer der katholischen, der evangelischen oder anderen Religionsgemeinschaften angehört, ist in der Regel kirchensteuerpflichtig. Aber nicht nur christliche Kirchen, sondern auch die jüdischen Kultusgemeinden erheben eine Kirchensteuer, die jüdische Kultussteuer. Freireligiöse und Kirchen ohne Gottesglauben (z.B. Freidenker) erheben ebenfalls eine so genannte Kirchensteuer. Der Steuersatz variiert in den Bundesländern. Er liegt zwischen 8 Prozent und 9 Prozent der Einkommensteuer. Vorläufer der Kirchensteuer war im Mittelalter der so genannte Kirchenzehnt, eine Pflichtabgabe von Ackererträgen und Nutzvieh an die Kirchen.

Permanenter Link Kirchensteuer - Erstellungsdatum 2020-11-28


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