Glossar Wirtschaft / Thema
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft mit mindestens einem voll haftenden Gesellschafter und mindestens einem Kommanditisten. Die KG muss in das Handelsregister eingetragen werden. Diese Rechtsform ist für Unternehmer geeignet, die zusätzliches Startkapital suchen, aber alleiniger Chef im Unternehmen bleiben wollen. Der Gesellschafter führt (falls ein Vertrag dies nicht anders regelt) die Geschäfte allein. Er haftet mit seinem Privatvermögen, seine Partner (Kommanditisten) dagegen nur in Höhe ihrer Einlage. Eine besondere Form der KG ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Permanenter Link Kommanditgesellschaft (KG) - Erstellungsdatum 2020-11-28