Glossar Wirtschaft / Thema
Die Körperschaftssteuer ist eine direkte Steuer, eine Gemeinschaftssteuer (von Bund und Ländern) und eine Ertragssteuer. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen von juristischen Personen und Körperschaften erhoben. Dabei ist die Körperschaft selbst Steuerschuldner. Seit 2008 beträgt die Körperschaftssteuer 15% zzgl. eines Solidaritätszuschlags von derzeit 5,5% der festgesetzten Körperschaftssteuer. Der Steuersatz beträgt also insgesamt 15,825%(KSt/SolZ).
Permanenter Link Körperschaftssteuer - Erstellungsdatum 2020-11-28