Glossar Wirtschaft / Thema
Das Bezugsverhältnis ist das Verhältnis des bisherigen Grundkapitels einer AG zum neuen, erhöhten Kapitalbetrag bzw. die Anzahl der alten Aktien, die zum Bezug von neuen Aktien benötigt werden. Von einem krummen Bezugsverhältnis wird gesprochen, wenn dieses sich nicht rechnerisch einfach, z.B. 3:2, 6:1, sondern nur in kompliziertem rechnerischem Verhältnis, z.B. 13:9, 32:23 ausdrücken lässt.
Permanenter Link krummes Bezugsverhältnis - Erstellungsdatum 2020-11-28