Glossar Wirtschaft / Thema
An den deutschen Wertpapierbörsen erfolgt die amtliche Feststellung der Kurse nach den Vorschriften der Börsenordnungen entsprechend durch Mitglieder des Börsenvorstandes unter Hinzuziehung von Kursmaklern, die auch die Veröffentlichung der Kurse vornehmen. Die neben den Kursmaklern (im amtlichen Börsenverkehr) tätigen freien Makler haben nicht das Recht und die Pflicht zur Ermittlung und Feststellung von (amtlichen) Kursen. Für die Kursfestsetzung ist Voraussetzung, dass die Wertpapiere zum Handel und zur amtlichen Notierung an der Börse zugelassen sind und dass die Geschäfte in diesen Wertpapieren grundsätzlich über einen (amtlichen) Kursmakler zustande gekommen sind. Die Kurse werden im Kursblatt der Börse und der Tagespresse veröffentlicht.
Permanenter Link Kursfeststellung an der Börse - Erstellungsdatum 2020-11-28