Glossar Wirtschaft / Thema
(auch: sensal, courtier) Amtlich bestellte und vereidigte Handelsmakler, die an der amtlichen Feststellung von Börsenkursen mitwirken. Sie müssen von jedem zur Teilnahme am Börsenverkehr Zugelassenen Aufträge in den Wertpapieren entgegennehmen, an deren amtlicher Kursfeststellung sie mitzuwirken haben, dürfen aber keine Eigengeschäfte vornehmen (bzw. nur sehr begrenzt). Sie werden von der Börsenaufsichtsbehörde auf Vorschlag des Börsenvorstands bestellt und sind Kaufleute. Anspruch auf Berücksichtigung bei der amtlichen Feststellung des Börsenpreises haben nur die durch Vermittlung eines Kursmaklers abgeschlossenen Geschäfte.
Permanenter Link Kursmakler - Erstellungsdatum 2020-11-28