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Liquidation

(auch: Auflösung) Verfahren zur Auflösung von Rechtsgemeinschaften aller Art bzw. einer Unternehmung durch Verkauf der einzelnen Vermögensteile, meist zur Befriedigung von Gläubigern. Der Verkaufserlös muss zur Deckung der Verbindlichkeiten herangezogen werden. Der etwa verbleibende Überschuss steht dem Eigentümer der Unternehmung zu. Für die wichtigsten Handelsgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie eingetragene Vereine ist die Liquidation gesetzlich geregelt.

Permanenter Link Liquidation - Erstellungsdatum 2020-11-28


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