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Glossar Wirtschaft / Thema

maßgebliche Beteiligung

Eine maßgebliche Beteiligung besteht, wenn die Beteiligung an einer Unternehmung 25% übersteigt. Bei Banken beträgt diese Beteiligung mindestens 50%.

Permanenter Link maßgebliche Beteiligung - Erstellungsdatum 2020-11-28


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