Glossaria.net

Glossar Wirtschaft / Thema

Mitteilungspflicht von Beteiligungen

Eine Unternehmung, die mehr als 25% der Aktien einer anderen AG mit Sitz im Inland hält, muss dies der AG, an der sie beteiligt ist, unverzüglich schriftlich mitteilen; sobald dem Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung gehört, ist auch dies meldepflichtig. Ebenso besteht eine Mitteilungspflicht, wenn die o.g. Tatbestände nicht mehr erfüllt werden. Die veränderten Tatbestände sind durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger und in den Gesellschaftsblättern zu veröffentlichen. Die Mitteilungspflichten wurden eingeführt, um Kapitalverschachtelungen von Unternehmen leichter durchschaubar zu machen.

Permanenter Link Mitteilungspflicht von Beteiligungen - Erstellungsdatum 2020-11-28


< Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften Glossar / Wirtschaft Mittelkurs >