Glossar Wirtschaft / Thema
Mit nachzuzahlender Dividende sind i.d.R. Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgestattet. Wird der Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und der Rückstand im nächsten Jahr neben dem vollen Vorzug dieses Jahres nicht nachgezahlt, haben die Vorzugsaktionäre das Stimmrecht, bis die Rückstände nachgezahlt sind. In diesem Fall sind die Vorzugsaktien auch bei der Berechnung einer nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Kapitalmehrheit zu berücksichtigen.
Permanenter Link nachzuzahlende (kumulative) Dividende - Erstellungsdatum 2020-11-28