Glossar Wirtschaft / Thema
Natürliche Personen sind alle Menschen. Im juristischen Sinn wird dieser Ausdruck zur Abgrenzung von juristischen Personen verwendet. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Vollendung der Geburt. Sie endet mit dem Tod, bzw. der Toderklärung.
Permanenter Link Natürliche Person - Erstellungsdatum 2020-11-28