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Natürliche Person

Natürliche Personen sind alle Menschen. Im juristischen Sinn wird dieser Ausdruck zur Abgrenzung von juristischen Personen verwendet. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Vollendung der Geburt. Sie endet mit dem Tod, bzw. der Toderklärung.

Permanenter Link Natürliche Person - Erstellungsdatum 2020-11-28


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