Glossar Wirtschaft / Thema
Geschäft in Wertpapieren, die nicht zum amtlichen Börsenhandel zugelassen sind; werden i.d.R. zu Nettopreisen abgerechnet. Bei Nettogeschäften tritt die Bank als Eigenhändler auf.
Permanenter Link Nettogeschäft - Erstellungsdatum 2020-11-28