Glossaria.net

Glossar Wirtschaft / Thema

Niederstwertprinzip

Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung, nachdem die Aufstellung der Bilanz mit einer kaufmännischer Vorsicht getätigt werden muss. Somit wird gemäß § 252 HGB bei der bilanziellen Bewertung von Vermögensgegenständen als Ergebnis eines Vergleichs zwischen Anschaffungswert und aktuellem Börsen- bzw. Marktwert der jeweils niedrigere von beiden Werten angesetzt. Aus diesem Vorsichtsprinzip ergeben sich für beide Seiten der Bilanz zwei unterschiedliche Bewertungsprinzipien: Während die Passiva (die Schulden) zum höchstmöglichen Wert erfasst werden, muss bei den Aktiva (dem Vermögen) nach § 253 HGB von den beiden möglichen Wertansätzen der niedrigere gewählt werden. Beim Umlaufvermögen ist eine entsprechende Abwertung zwingend, es gilt das so genannte strenge Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Beim Anlagevermögen hingegen gilt das so genannte gemilderte Niederstwertprinzip, wonach eine Abwertung nur dann zwingend ist, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt, ansonsten besteht ein begrenztes Wahlrecht.

Permanenter Link Niederstwertprinzip - Erstellungsdatum 2020-11-28


< Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) Glossar / Wirtschaft Nikkei 225 >