Glossar Wirtschaft / Thema
Bezeichnung für eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten im kaufmännischen Sprachgebrauch. Ein Obligo ist eine vertragliche bzw. dispositive Verpflichtung, die durch verschiedene Geschäftsvorfälle wie z.B. Waren- oder Rechnungseingang zu Istkosten führt. Wird mit einem Zusatz "ohne Obligo" gezeichnet, so ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. In der Kreditwirtschaft bezeichnet man mit Obligo beispielsweise den genehmigten Kreditrahmen welcher einem Kunden zur Verfügung steht.
Permanenter Link Obligo - Erstellungsdatum 2020-11-28