Glossar Wirtschaft / Thema
Bei einer Put-Option (Verkaufsoption) erwirbt der Käufer vertraglich das Recht, einen bestimmten Bezugswert innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu einem vereinbarten Preis (Basispreis) zu verkaufen. Als Stillhalter (in Geld) wird die Gegenpartei zu diesem Vertrag bezeichnet, weil sie bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option (Verfalltermin) die vereinbarte Kaufsumme jederzeit zur Verfügung haben muss. Im Gegenzug dafür erhält der Stillhalter vom Erwerber des Put eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Put-Optionen bieten dem Käufer eine Absicherung bei fallenden Kursen. Bei tatsächlich gefallenen Kursen kann er dann entweder die Option mit Gewinn verkaufen und damit den eingetretenen Kursverlust auf den Bezugswert wahrscheinlich ungefähr ausgleichen, oder den Bezugswert verkaufen und mit dem Put auf einen weiteren Kursverfall spekulieren. Der Verkäufer eines Put erwartet hingegen steigende oder zumindest gleichbleibende Kurse. Ist dies der Fall, so wird sein Kontrahent die Option nicht ausüben und die vereinbarte Optionsprämie kann als Gewinn verbucht werden.
Permanenter Link Put-Option - Erstellungsdatum 2020-11-28