Glossar Wirtschaft / Thema
Seit dem 1. Januar 2002 ist die Riester-Rente eine staatlich geförderte Zusatzrente mit lebenslanger Rentenzahlung, benannt nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordung Walter Riester.
Sowohl rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, als auch Minijobber (Studenten), Arbeitslose und Pflegebedürftige können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen. Der Sparer zahlt regelmäßig monatliche Beiträge vor ("riestern") und kann je nach Einkommenssituation die Höhe der Beiträge absenken, erhöhen oder aussetzen.
Permanenter Link Riester Rente - Erstellungsdatum 2020-11-28