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roter Effektenscheck

Die Erfüllung von Wertpapiergeschäften erfolgte lange Zeit mittels Wertpapierschecks, ist inzwischen jedoch automatisiert. Effektenschecks werden seither nur noch für Depotübertragungen verwandt, denen keine Börsengeschäfte zugrunde liegen. Der rote Effektenscheck bewirkt die Übertragung von Miteigentumsanteilen auf einen anderen Sammelverwahrer bei derselben Wertpapiersammelbank. Hierzu erteilt der Effektengirokunde mit Hilfe dieses Formulars den Auftrag, einen bestimmten Nenn- oder Stückbetrag eines Wertpapiers von seinem Sammeldepotkonto abzubuchen und dem Konto des neuen Eigentümers gutzuschreiben. Der Begünstigte erhält vom Kassenverein eine blaue Gutschriftsanzeige.

Permanenter Link roter Effektenscheck - Erstellungsdatum 2020-11-28


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