Glossar Wirtschaft / Thema
Rückstellungen dürfen nur gebildet werden, wenn ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste für die Zukunft erwartet werden und erst wieder aufgelöst werden, wenn dieser Grund entfallen ist. Näheres regelt § 249 HGB:
Permanenter Link Rückstellungen - Erstellungsdatum 2020-11-28