Glossar Wirtschaft / Thema
Die Salvatorische Klausel ist eine Vertragsklausel, die den Bestand des Vertrags auch dann retten soll, wenn sich einzelne Bestimmungen als unwirksam herausstellen. Klauseln dieser Art können in alle Verträge eingebaut werden. Allerdings kann ein Vertrag nur durch eine Salvatorische Klausel in seinem Bestand gerettet werden, wenn der unwirksame Teil nicht das Kernstück des Vertrags ist, sondern lediglich Nebenabreden betrifft. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Permanenter Link Salvatorische Klausel - Erstellungsdatum 2020-11-28