Glossar Wirtschaft / Thema
Jede Satzungsänderung der Aktiengesellschaft (AG) bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung (HV). Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die HV dem Aufsichtsrat übertragen.
Permanenter Link Satzungsänderungen bei der AG - Erstellungsdatum 2020-11-28