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Schaltergeschäft

Wertpapiergeschäft einer Bank mit einem Kunden, bei dem Leistung und Gegenleistung Zug um Zug erfolgen und die Transaktion nicht über das Kundenkonto und das -depot, sondern durch Barzahlung und die Aushändigung effektiver Stücke abgewickelt wird. Demzufolge ist eine Kontrolle des Schaltergeschäfts gegenüber der kontenmäßigen Geschäftsabwicklung nur begrenzt möglich.

Permanenter Link Schaltergeschäft - Erstellungsdatum 2020-11-28


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