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Squeeze out

Als "squeeze out" (englisch für hinausdrängen) bezeichnet man das unfreiwillige Ausscheiden von Minderheitsaktionären. Der Hauptaktionär kann, wenn es die jeweilige Rechtsgrundlage erlaubt, den Verlust der Mitgliedsrechte von Minderheitsaktionären an der Aktiengesellschaft durchsetzen. Den rechtlichen Rahmen bilden die §§ 327a-327f Aktiengesetz (AktG). Dem Aktionär ist eine Abfindung zu zahlen, die zumeist in Form einer Barabfindung erfolgt. Ebenso können dem Aktionär Aktien anderer Gesellschaften angeboten werden. Jedoch kann nicht immer gewährleistet werden, dass der Abfindungsbetrag dem Wert der verlorenen Mitgliedschaft entspricht. In der Regel gilt als Untergrenze ein aus den Börsenkursen ermittelter Wert.

Permanenter Link Squeeze out - Erstellungsdatum 2020-11-28


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