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Steuerbegünstigte Zwecke

Liegen vor, wenn eine Körperschaft ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Näheres regelt Paragraph 51 der Abgabenordnung (AO).

Permanenter Link Steuerbegünstigte Zwecke - Erstellungsdatum 2020-11-28


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