Glossar Wirtschaft / Thema
Liegen vor, wenn eine Körperschaft ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Näheres regelt Paragraph 51 der Abgabenordnung (AO).
Permanenter Link Steuerbegünstigte Zwecke - Erstellungsdatum 2020-11-28