Glossar Wirtschaft / Thema
In der Bundesrepublik Deutschland richtet sich der Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Das Einkommensteuergesetz sieht sechs Steuerklassen vor:
Lohnsteuerklasse I
Die Lohnsteuerklasse I gilt für folgende Arbeitnehmer:
• Ledige
• Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehegatten
• Verheiratete, die dauernd getrennt leben, auch Verwitwete oder Geschiedene
• In eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende
Lohnsteuerklasse II
Zu dieser Steuerklasse gehören Alleinziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen und Ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht.
Lohnsteuerklasse III
Steuerklasse III erhalten:
• Verheiratete, deren Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht ist.
• Zusammenlebende Ehegatten, von denen nur einer berufstätig ist.
• Verwitwete im Todesjahr des Ehepartners und im darauffolgenden Jahr.
Lohsteuerklasse IV
Verheiratete Arbeitnehmer, die nicht dauernd getrennt leben, beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und beide Arbeitslöhne beziehen, fallen in diese Steuerklasse.
Lohnsteuerklasse V
Zu dieser Steuerklasse gehören Verheiratete, die die Voraussetzungen für die Steuerklasse IV erfüllen, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird.
Lohnsteuerklasse VI
Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse, wird jede weitere Steuerkarte mit der Steuerklasse VI ausgestellt.
Permanenter Link Steuerklasse - Erstellungsdatum 2020-11-28