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Verrechnungssteuer

Die eidgenössische Verrechnungssteuer ist eine Quellensteuer (Abzugsteuer), die u.a. auf Zins- und Dividendenerträge schweizerischer Wertpapiere, auf Zinsen von Guthaben bei schweizerischen Banken, auf Erträge schweizerischer Investmentzertifikate u.a.m. erhoben wird. Der Satz der Verrechnungssteuer beträgt 35%. Die Steuer wird vom Schuldner des Ertrages entrichtet und durch Kürzung des Auszahlungsbetrages auf den Empfänger des Einkommens überwälzt. In der Schweiz wohnhafte Personen haben Anspruch auf Verrechnung bzw. Rückerstattung der Steuer. Ausländer müssen dagegen ihre Steuer als zusätzliche Einkommensbelastung tragen, sofern ihnen nicht nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) das Recht auf volle oder teilweise Entlastung zusteht.

Permanenter Link Verrechnungssteuer - Erstellungsdatum 2020-11-28


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